1. Allgemeines
Unsere Bedingungen gelten für alle Geschäfte zwischen uns und dem Käufer, auch wenn wir abweichenden Einkaufsbedingungen, die wir hiermit ablehnen, nicht widersprechen. Sie gelten spätestens mit Übernahme der Waren oder Leistungen seitens des Käufers als vereinbart. Abweichungen bedürfen für jeden einzelnen Vertrag unserer schriftlichen Bestätigung.
2. Angebot und Auftrag
Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Mündliche Vereinbarungen sind ungültig.
3. Eigentum, Urheberrecht
Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Prospekte und Zeichnungen sowie Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend so weit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Konstruktionsänderungen bleiben vorbehalten. An Zeichnungen und Dokumentationen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nur mit unserer ausdrücklichen Genehmigung zugänglich gemacht werden. Die Überlassung erfolgt ausschließlich zum bestimmungsgemäßen Gebrauch. Sie sind auf Verlangen entschädigungslos zurückzugeben. Jede Nachahmung oder Vervielfältigung ist nicht erlaubt.
4. Lieferung, Gefahrenübergang
Lieferung erfolgt auf Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht spätestens mit der Verladung der Ware in das Transportmittel über. Nicht abgenommene Ware lagert auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Lieferzeiten werden mit der Auftragsbestätigung angegeben, beginnen jedoch nicht vor Klärung aller technischen Einzelheiten und Beibringung der vom Käufer zu beschaffenden Unterlagen und Angaben. Auch bei ausdrücklich garantierten Lieferterminen entbinden uns höhere Gewalt, Streiks, Aussperrungen oder Lieferverzögerungen der Zubringerfirmen von jeglicher Haftung. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
Eventuelle Rücksendung der Ware erfolgt ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Käufers.
5. Preise
Alle genannten Preise gelten für Lieferungen ausschließlich Verpackung und Transport in EURO, zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Eine Änderung der Kostenlage berechtigt uns zur Preisanpassung falls zwischen dem Datum der Auftragsbestätigung und dem vorgesehenen Liefertermin mehr als 6 Monate liegen. Grundsätzlich können Preise ohne weitere Vorankündigungsfrist erhöht werden.
6. Zahlung, Eigentumsvorbehalt
Für die Zahlung sind in jedem Falle die in der Auftragsbestätigung bzw. Rechnung angegebenen Bedingungen maßgebend. Jede Zahlung wird für die älteste fällige Rechnung verwendet. Gegenüber unseren Forderungen kann kein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht werden. Schließt der Käufer über den Kaufgegenstand mit einem Leasing- oder Bankinstitut ein Leasing- oder Refinanzierungsabkommen so übertragen wir das Eigentum nach Eingang des Kaufpreises auf das Finanzierungsinstitut, die Kaufpreisforderung gegenüber dem Kunden erlischt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer unser Eigentum. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt, eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm jedoch nicht gestattet. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sind vom Käufer gegen Feuer, Wasserschäden, Einbruch und Diebstahl ausreichend zu versichern.
7. Gewährleistung
Wir gewähren eine dem Stand der Technik bei Vertragsschluss entsprechende einwandfreie Beschaffenheit der Kaufgegenstände, die sich auf sechs Monate ab Gefahrenübergang erstreckt. Alle während dieser Frist infolge fehlerhaften Materials, mangelhafter Arbeitsausführung oder aufgrund von Konstruktionsfehlern unbrauchbar werdenden Teile werden nach unserer Wahl kostenlos repariert oder Zug um Zug gegen Vorlage auszutauschender Teile durch neue Teile ersetzt. Bei Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen, haften wir nur für einwandfreie Beschaffenheit zum Zeitpunkt der Lieferung. Alle Ansprüche auf Schadensersatz, z.B. für Produktionsausfall, entgangenem Gewinn, Mehrverbrauch an Material etc. sind ausgeschlossen. Das gilt auch für Schadensersatzansprüche aufgrund von Fehlern bei Erfüllung der vertraglichen Nebenpflichten wie technische Beratung, Ausführung von Reparaturen sowie für irrtümliche angaben in Katalogen und Prospekten. Gewährleistungsansprüche des Käufers berechtigen diesen nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zu Aufrechnungen. Die Gewährleistung erlischt, sofern die Liefergegenstände unsachgemäß behandelt, von nicht autorisierten Personen repariert oder verändert werden oder wenn in die Liefergegenstände andere als von uns zu liefernde Ersatzteile eingesetzt werden. Die Gewährleistung erlischt ebenfalls, wenn Liefergegenstände in Verbindung mit fremder Hard- oder
Software betrieben werden, die von uns nicht freigegeben worden ist.
8. Angemessene Nachfrist, Rücktrittsrecht
Betriebsstörungen, Rohstoffmangel, Arbeitskräftemangel sowie Einflüsse behördlicher Maßnahmen oder höhere Gewalt geben uns das Recht, den Auftrag ganz oder teilweise aufzuheben oder die Lieferung oder Teillieferung entsprechend hinauszuschieben, unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen. Bei Überschreitung der Lieferfrist um mehr als vier Wochen ist der Käufer berechtigt, eine angemessene Nachfrist zu verlangen und nach fruchtlosem Verstreichen dieser Frist vom Auftrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen. Solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht unsere Lieferverpflichtung auch im Falle der Nachfrist. Falls Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers bestehen, sind wir berechtigt, von dem Vertrag, soweit er noch nicht erfüllt ist, ohne Nachfristsetzung zurückzutreten und die weitere Erfüllung von Sicherheiten abhängig zu machen oder Vorauszahlungen zu verlangen.